Investitionsprogramm in der Landwirtschaft für Deutschland
Ab dem 11. Januar 2021 können Sie Ihre Anträge zur Förderung einreichen. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind langlebige Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Geräte welche
- die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen,
- Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder
- Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes beitragen.